Was ist „zusätzlicher Stromverbrauch“? Welche Technologien können teilnehmen?
Die Bundesnetzagentur hat die Zusätzlichkeitskriterien in einer Festlegung am 28.06.2024 definiert und unterscheidet anhand von drei Segmenten die möglichen Technologien, die sich beteiligen können:
- Segment 1: „Substitution fossiler Wärmeerzeugung“
- Segment 2: „netzgekoppelte Stromspeicher“
- Segment 3: „Elektrolyseure und Großwärmepumpen“
Jedes Segment unterliegt dabei eigenen Kriterien, die der Betreiber der Anlage zu erfüllen hat. Die genauen Kriterien finden Sie in der BNetzA-Festlegung Zusätzlichkeitskriterien. Diese Kriterien werden durch die ÜNB im Rahmen eines Präqualifikationsprozess geprüft.
Können Bestandsanlagen teilnehmen oder muss die Anlage neu gebaut werden?
Anlagen aus dem Segment 3 „Elektrolyseure und Großwärmepumpen“ müssen nach dem 29.12.2023 errichtet worden sein.
Für die Segmente 1 „Substitution fossiler Wärmeerzeugung“ und 2 "Netzgekoppelte Stromspeicher“ ist diese Einschränkung nicht zutreffend. In diesen Segmenten dürfen Bestandsanlagen auch teilnehmen.
Gelten geografische Kriterien?
Ja, die Teilnahme ist an die geographische Verortung der Anlage geknüpft. Die Anlage muss sich innerhalb einer durch die ÜNB definierten Entlastungsregion befinden (postalische Adresse der Marktlokation innerhalb der Entlastungsregion). Die genauen Entlastungsregionen können Sie der obenstehenden Frage „Was sind Entlastungsregionen und wie sehen diese aus?“ entnehmen.
Dürfen auch kleine Anlagen teilnehmen?
Ja, kleine Anlagen im Verteilnetz dürfen teilnehmen, ohne Einschränkung zur Spannungsebene oder Größe der individuellen Anlagen. Kleine Anlagen (< 100 kW) müssen jedoch in einem Pool aggregiert werden. Die Nettonennleistung eines Pools muss mindestens 100 kW betragen.
Ist ein eigener Zähler notwendig?
Der Verbrauch von Abregelungsstrommengen muss bei jeder Entlastungsanlage über eine eigene Marktlokation erfolgen, über die ausschließlich die „Nutzen statt Abregeln“-Anlagen bilanziert wird. Dies bestätigt der Teilnehmer im Rahmen der Präqualifikation durch die Bereitstellung eines entsprechenden Messkonzeptes.
Meine Anlage ist nur saisonal verfügbar. Kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja, die saisonale Verfügbarkeit melden Sie während der Präqualifikation Ihrem Anschluss-ÜNB und melden in der Zeit der Nichtverfügbarkeit durchgehend ein „Nutzen statt Abregeln“-Potenzial von 0 MW (siehe untenstehende Frage „Was sind die wesentlichen Prozessschritte?“).
Welche besonderen Kriterien gelten bei Anlagen aus dem Segment 1 „Substitution fossiler Wärmeerzeugung“?
Für jede Anlage aus dem Segment 1 „Substitution fossiler Wärmeerzeugung“ ist ein Verbrauch von Strommengen außerhalb der Zuteilung von Abregelungsstrommenge grundsätzlich nicht zulässig. Dafür gibt es aber Ausnahmen:
- monatlicher Verbrauch bis 2% des Volllastbetriebs
- Verbrauch in An- und Abfahrtrampen (diese müssen in der Präqualifikation gemeldet werden)
- Erbringung von Regelarbeit
Darüber hinaus gilt, dass alle Power-to-Heat-Anlagen, die in das gleiche Wärmenetz einspeisen und die Zusätzlichkeitskriterien erfüllen können, zwingend am „Nutzen statt Abregeln“-Instrument teilnehmen müssen.
Welche besonderen Kriterien gelten bei Anlagen aus dem Segment 2 „netzgekoppelte Stromspeicher“?
„Netzgekoppelte Stromspeicher“ müssen separat von weiterem Verbrauch/Erzeugung gezählt und bilanziert werden (eigene Marktlokation).
Für diese Anlagen ist ein Verbrauch von Strommengen außerhalb der Zuteilung von Abregelungsstrommenge grundsätzlich nicht zulässig. Dafür gibt es aber Ausnahmen:
- monatlicher Verbrauch bis 2% des Volllastbetriebs
- Erbringung von Regelarbeit
- Verbrauch, der zur Vorhaltung von Regelleistung erforderlich ist (z.B. Erreichen des nötigen State of Charge)
Darüber hinaus gilt für Stromspeicher ein Erzeugungsverbot in prognostizierten Engpasszeitfenstern. Diese Zeitfenster werden am Vortag um 10:00 Uhr auf Netztransparenz.de veröffentlicht. Eine Ausnahme ist jedoch für die Erbringung von Primärregelarbeit (FCR) vorgesehen.
Zusammengefasst gelten für teilnehmende Stromspeicher folgende Einschränkungen: