Entlastungsregionen

Für die Erprobungsphase von Oktober 2024 bis September 2026 haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) acht Entlastungsregionen festgelegt, in denen Teilnehmer am Instrument §13k „Nutzen statt Abregeln“ teilnehmen können. Diese Regionen wurden anhand historischer Daten, Erfahrungen aus den operativen 4ÜNB-Prozessen sowie unter Berücksichtigung von Netzplanungsaspekten ausgewählt. Die entsprechende Karte, die bereits im ÜNB-Umsetzungskonzept veröffentlicht wurde, ist nachfolgend dargestellt. Weitere Details zu den Entlastungsregionen finden Sie ebenfalls im ÜNB-Umsetzungskonzept.

Zusätzlich möchten die ÜNB mit dem Ausblick auf zukünftige Entlastungsregionen allen an §13k EnWG-Interessierten die Möglichkeit bieten sich über die angestrebten Entwicklungen der Entlastungsregionen zu informieren. Der Ausblick auf die Entlastungsregionen orientiert sich dabei am Planungsstand der Netzbedarfe, dem absehbaren EE-Zubau, die Belange der operativen Prozesse und dem aktuell laufenden Ausbau der Übertragungsnetze und berücksichtigt die Fertigstellungsdaten von Netzausbauprojekten aus heutiger Sicht. Aufgrund der Abhängigkeit zum weiteren Ausbau der Übertragungsnetze, gilt der folgende Disclaimer: 

Der in der Abbildung dargestellte Ausblick über zukünftige Entlastungsregionen im Rahmen von §13k EnWG der Übertragungsnetzbetreiber ist unverbindlich und dient ausschließlich der Information interessierter und potenzieller "Nutzen statt Abregeln"-Teilnehmer. Aus dieser Darstellung können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.

Für die Zukunft ist geplant die Entlastungsregionen zu erweitern. Die Entlastungsregionen aus der Erprobungsphase (ab 2024) sollen weiter bestehen bleiben. Die konkrete Zugehörigkeit der zukünftigen Entlastungsregionen ist noch nicht festgelegt und daher nicht dargestellt.