Bevor eine Anlage am „Nutzen statt Abregeln“-Instrument gemäß § 13k EnWG teilnehmen kann, ist eine erfolgreiche Präqualifikation erforderlich. Die Präqualifikation beinhaltet die formale und inhaltliche Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie die Einrichtung und den Test der erforderlichen Schnittstellen für den Datenaustausch.
Nach erfolgreicher Präqualifikation wird ein Rahmenvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem ÜNB geschlossen, der die Zuteilung und Nutzung von Abregelungsstrommengen regelt. Ab dem ersten des Folgemonats kann die präqualifizierte Entlastungsanlage am Zuteilungsverfahren teilnehmen.
Wird der Antrag bis zum 1. eines Monats eingereicht, hat der Anschluss-ÜNB den restlichen Monat Zeit, die Unterlagen zu prüfen und die erforderlichen Schnittstellen für den operativen Datenaustausch einzurichten und zu testen. Ansonsten steht dem Anschluss-ÜNB der nächste Kalendermonat zur Verfügung. Die folgende Abbildung veranschaulicht den Ablauf des Präqualifikationsprozesses.