Informationen zum zeitlichen Ablauf
03/2023 – Veröffentlichung Berechnungstool
Das Tool zur Berechnung der Überschusserlöse nach § 16 StromPBG wird auf netztransparenz.de veröffentlicht. Die Anlagenbetreibern können sich mit dem Berechnungsalgorithmus vertraut machen und Abschöpfungsergebnisse offline vorab ermitteln.
Ab 04/2023 – Registrierung der Anlagenbetreiber im ÜNB-Portal
Die ÜNB fordern abschöpfungsrelevante Anlagenbetreiber per Brief auf, sich im jeweiligen ÜNB-Portal zu registrieren und die im Portal aufgeführten Anlagen zu prüfen und ggfs. eine Klärung mit dem Verteilnetzbetreiber zu veranlassen.
Ab 06/2023 – Aufforderung zur Datenmeldung (1. Abschöpfungszeitraum)
Die ÜNB fordern die Anlagenbetreibern zur Abgabe der Datenmeldung für den ersten Abschöpfungszeitraum auf.
Die Abgabe der anlagenscharfen Datenmeldung (u. a. Art der abzuschöpfenden Anlage, Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preis-Angaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) erfolgt ausschließlich über das Excel-Tool. Weitere mitzuteilende Angaben werden direkt im ÜNB-Portal abgefragt.
Der Berechnungsalgorithmus des Tools ist ebenfalls im Portal abgebildet, sodass die Eingabewerte beim Upload aus dem Tool ausgelesen werden und anschließend eine Berechnung des Abschöpfungsbetrages im ÜNB-Portal erfolgt.
Das Tool muss für jeden einzelnen Monat des Abschöpfungszeitraums ausgefüllt und hochgeladen werden (für den 1. Abschöpfungszeitraum sind somit mindestens vier Dateien zur Berechnung der Überschusserlöse hochzuladen).
Alternativ zum im Portal berechneten Abschöpfungsbetrag kann ein eigens ermittelter Selbstveranlagungsbetrag geltend gemacht werden.
Nach vollständiger Datenmeldung erhalten die Anlagenbetreibern je Verteilnetzbetreiber einen Quittungsbeleg als signiertes PDF, der gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als Nachweis über die erfolgreiche Datenmeldung dient.
Die ermittelten Abschöpfungsbeträge werden ebenfalls dem Verteilnetzbetreiber anlagenscharf zur Verfügung gestellt.
07/2023 – Abgabefrist Datenmeldung
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Datenmeldung für den ersten Abschöpfungszeitraum ist der 31.07.2023.
08/2023 –Zahlungsfälligkeit
Die Zahlungsfälligkeit für den ersten Abschöpfungszeitraum ist der 15.08.2023.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sind mit dem zuständigen VNB abzustimmen.
Ab 09/2023 – Aufforderung zur Datenmeldung (2. Abschöpfungszeitraum)
Die ÜNB fordern die Anlagenbetreibern zur Abgabe der Datenmeldung für den ersten Abschöpfungszeitraum auf.
Für weitere Details wird auf den Abschnitt “Ab 06/2023 – Aufforderung zur Datenmeldung (1. Abschöpfungszeitraum)” verwiesen.
10/2023 – Abgabefrist Datenmeldung
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Datenmeldung für den zweiten Abschöpfungszeitraum ist der 31.10.2023.
11/2023 –Zahlungsfälligkeit
Die Zahlungsfälligkeit für den zweiten Abschöpfungszeitraum ist der 15.11.2023.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sind mit dem zuständigen VNB abzustimmen.
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