Selbstveranlagung von Anlagenbetreibern (§ 29 StromPBG)
Betreiberinnen und Betreiber abschöpfungsrelevanter Anlagen wurden im April 2023 vom ÜNB zur Registrierung im entsprechenden Datenportal aufgefordert. AB sind nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StromPBG verpflichtet, die erwirtschafteten Überschusserlöse (Abschöpfungsbetrag) im jeweiligen Abschöpfungszeitraum an den jeweiligen ÜNB zu melden und entsprechende Nachweise zu erbringen.
Um AB bei der Ermittlung der Überschusserlöse zu unterstützen, bilden die ÜNB die Berechnungsmethodik in ihren Portalen ab. Auf der Basis anlagenspezifischer Eingabewerte werden die Abschöpfungsbeträge in den jeweiligen ÜNB-Portalen ermittelt. Die Datenmeldung (Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preisangaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) erfolgt anhand einer einheitlichen Excel-Datei.
Hier finden AB ein durch die vier ÜNB zur Verfügung gestelltes Tool für die Berechnung der Überschusserlöse sowie entsprechende Erläuterungen und Infos zu zeitlichen Abläufen der Abschöpfung.
Falls Wahlrechte gemäß § 17 Nr. 1 oder § 18 StromPBG ausgeübt werden, sind weitere Angaben je Abschöpfungszeitraum zu übermitteln. Die hierfür vorgesehene zusätzliche Excel-Datei sowie entsprechende Erläuterungen stehen hier zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Bestätigung der Datenmeldungerhalten ABfür den Abschöpfungszeitraum je VNB eine Quittungsdatei im PDF-Format zum Download. Die Quittungsdatei enthält u. a. Angaben über den je VNB aggregierten Abschöpfungsbetrag sowie eine eindeutige Vorgangsnummer.
Die Funktion der Datenmeldung steht im Portal des jeweiligen ÜNB zur Verfügung.
Folgende gesetzliche Fristen zur Datenmeldung durch AB an den ÜNB sind für die Abschöpfungszeiträume definiert:
Abschöpfungszeitraum 1: 31.07.2023
Abschöpfungszeitraum 2: 31.10.2023
AB müssen die im jeweiligen ÜNB-Portal gemeldeten Abschöpfungsbeträge anhand der vom Portal zur Verfügung gestellten Quittungsdateien an den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber (ANB) übermitteln, sodass dieser darauf basierend die Abschöpfung der Beträge vornehmen kann. Um diesen Datenaustauschprozess zu vereinfachen, stellen die ÜNB die Daten der Quittungsdateien auch dem jeweiligen ANB via Portal zur Verfügung.