Aufschlag 2021 für Windenergieanlagen
Besondere Bestimmungen gelten für zum Jahresende 2020 ausgeförderte Windenergieanlagen an Land: Ihnen steht ein Aufschlag auf die Einspeisevergütung zu (Änderung des § 23b EEG 2021 vom 27.07.2021).
Dieser Aufschlag beträgt 0,25 bis 1,00 ct/kWh auf den Monatsmarktwert für Windenergie an Land. Beanspruchen können ihn Anlagenbetreiber, die die entsprechenden gesetzlichen Bedingungen erfüllen (§ 23b Abs. 2 bis 5 EEG 2021).
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