Bis zum 31.12.2009 erfolgte die Weitergabe der EEG-Strommengen von den Übertragungsnetzbetreibern an die Letztverbraucherversorger (vertikaler physikalischer Belastungsausgleich) gemäß § 37 EEG 2009. Die Umsetzung ist in der Branchenlösung zur Profilwälzung beschrieben.
Die Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber zu den monatlichen EEG-Strommengen, Vergütungszahlungen und Letztverbräuchen, die hieraus ermittelten EEG-Quoten und Durchschnittsvergütungen sowie vorläufige Ist-Daten – für Windenergie auch als ¼-h-Leistungsprofile – sind für die einzelnen Jahre bis 2009 unter den entsprechenden Links verfügbar.