Wo lassen sich Informationen zu EEG-Anlagenschlüsseln finden?
Zunächst ist hierbei zwischen der Anlagennummer der BNetzA sowie dem EEG-Anlagenschlüssel zu unterscheiden. Die Anlagennummer wird von der BNetzA bei Registrierung der EEG-Anlage vergeben. Dies ist für Neuanlagen, welche nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen werden, zwingend erforderlich.
Der EEG-Anlagenschlüssel wird von dem Abnahme- und vergütungspflichtigen Netzbetreiber (avNB) vergeben. Weitere Informationen hierzu, inkl. der Codierungsmethode, finden Sie in der Rubrik Umsetzungshilfen zum EEG direkt auf der Netztransparenzseite (Umsetzungshilfe für Netzbetreiber) oder in der BDEW-Umsetzungshilfe zum EEG unter der Rubrik Energie > Umsetzungshilfen EEG / KWK-G abrufbar.
Weiterhin möchten wir auf die gesetzlichen Regelungen nach § 61 EEG und §74 EEG zum Thema Eigenversorgung verweisen, die ggf. zu berücksichtigen sind.
Ist es möglich anhand der von den ÜNBs veröffentlichten Daten den Anlagentyp (z.B. PV-Freifläche) zu ermitteln?
Anhand der von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) veröffentlichten Daten ist es möglich, den Anlagentyp (z.B. PV-Freifläche) herauszufinden. Dies kann über die im Rahmen der EEG-Jahresabrechnungen auf den Internetseiten der einzelnen ÜNB veröffentlichten Bewegungsdaten erfolgen. Darin sind für jeden Anlagenschlüssel, den Sie auch in den Anlagenstammdaten wiederfinden, die Vergütungskategorie, die Menge sowie die Vergütung dargestellt. Über die Vergütungskategorie können Sie den Anlagentyp herausfiltern (z.B. Stellen 1-2 des Vergütungskategorienschlüssels: So = Solarenergie-Freiflächenanlagen).
Eine Erklärung zu den Vergütungskategorienschlüsseln finden Sie in der unter der Rubrik Abwicklungshinweise und Umsetzungshilfen auf dieser Seite veröffentlichten EEG-Vergütungskategorientabelle. In dieser Datei sind im Blatt „Erläuterungen“ die Vergütungskategorienschlüssels erklärt (z.B. Zeile 159/218/285 für Solar-Freifläche).