Am 14. August 2020 trat das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG – Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) in Kraft. Es weist Regelungen für die Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2038 aus. Von besonderer Bedeutung zum Gelingen der schrittweisen Reduktion der Kohleverstromung ist die Befähigung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 11 EnWG nachzukommen, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu jedem Zeitpunkt gewährleisten zu können.
Deshalb finden Sie hier die Studienpapiere zum beschleunigten Kohleausstieg bis 2030 der vier Übertragungsnetzbetreiber.