Kohleverstromung soll in Deutschland bis 2038 beendet sein. Die Studie der Übertragungsnetzbetreiber untersucht, welche Herausforderungen bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen, anhand einer langfristigen Netzanalyse.
Stein- und Braunkohleverstromung soll in Deutschland bis spätestens 2038 beendet sein – das regelt das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, KVBG). Es trat am 14. August 2020 in Kraft und enthält Regelungen zur schrittweisen Beendigung der Kohleverstromung. Eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahmen ist die Fähigkeit der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), gemäß § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ihre gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen und zu jeder Zeit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromversorgungssystems zu gewährleisten.
Um die Herausforderungen und potenziellen Risiken für die Systemsicherheit und -stabilität angemessen zu berücksichtigen, sind die ÜNB gemäß § 34 Abs.1 des KVBG dazu verpflichtet, eine langfristige Netzanalyse durchzuführen. Diese Analyse konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwaltung von Netzengpässen, Frequenz- und Spannungshaltung, die Sicherstellung der Wiederaufbaufähigkeit der Stromversorgung und die Erkundung möglicher Alternativen zum Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken. Die Ergebnisse und Empfehlungen dieser Studie sind in den nachfolgenden Berichten detailliert festgehalten.