Ermittlung der Netzentgelte
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung gem. § 3 Nr. 10a EnWG (50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW) stellen den Netznutzerinnen und -nutzern den Zugang zu ihren Netzen und zum gesamten Strommarkt diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Über die Netzentgelte werden die erforderlichen Kosten für den bedarfsgerechten Ausbau und den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes gedeckt. Sie setzen sich aus einem Leistungspreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Jahresleistungspreis wird für die innerhalb eines Jahres aufgetretene Jahreshöchstlast berechnet, während über den Arbeitspreis die aus dem Netz entnommene elektrische Arbeit abgerechnet wird. Die Netzentgelte sind abhängig von der Netzebene des Netzanschlusses sowie der Benutzungsdauer der Stromentnahme, d.h. dem Verhältnis von Arbeit zu Leistung. Netzentgelte werden nur für die Entnahme von Strom erhoben, für Einspeisungen in das Netz fallen keine Netzentgelte an.