Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung der Meldepflicht
Wie Sie prüfen, ob Sie laut der EU-Transparenzverordnung Daten melden müssen und wie die Veröffentlichung funktioniert, zeigen wir Ihnen in der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung:
1.) Prüfung der Meldepflicht
Bitte prüfen Sie, ob Sie als Kraftwerks- bzw. Speicherbetreiber oder als Verbraucher meldepflichtiger Primäreigentümer von Daten gemäß der EU-Transparenzverordnung meldepflichtig sind.
Verordnung (EU) Nr. 543/2013, Abschnitt: Die Zielgruppe der EU-Transparenzverordnung.
2.) Download der Registrierungsunterlagen
Wenn Sie meldepflichtig sind, bitten wir Sie, sich die bereitgestellten Unterlagen weiter unten auf der Seite unter dem Punkt "Unterlagen zur Registrierung von Betreibern von Kraftwerken und Verbrauchern" herunterzuladen.
3.) Prüfung der melderelevanten Daten
Bitte prüfen Sie anhand der EU-Transparenzverordnung die für Sie geltenden Meldepflichten. Das Meldehandbuch der vier ÜNB gibt Ihnen ergänzende Hinweise zu den Meldepflichten und zeigt ebenfalls auf, welche Meldepflichten die Übertragungsnetzbetreiber für Sie übernehmen.
Veröffentlichungspflichten können bestehen gemäß Artikel 7 und 8 (Verbraucher), Artikel 14, 15, 16 (Kraftwerke und Speicher), Artikel 17 (Speicher) und Artikel 12 (Strombörsen) der Verordnung (EU) Nr. 543/2013.
4.) Auswahl eines Datenlieferanten
Die Datenmeldung an die EU-Transparenzplattform erfolgt über den sogenannten Datenlieferanten. Als regelmäßiger Datenlieferant gilt kraft Verordnung Ihr Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber. Sie können jedoch auch einen Dritten als Datenlieferanten bestimmen. Aktuell sind die EEX und Nordpool als Datenlieferant zugelassen.
5.) Ausfüllen des Registrierungsformulars
Unabhängig davon, ob der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber oder ein dritter Datenlieferant ausgewählt wurde, ist eine zentrale Registrierung als meldender Primäreigentümer in Deutschland beim Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber erforderlich. Wir bitten Sie, das für Sie geltende Registrierungsformular vollständig mit Angabe des gewählten Datenlieferanten, der melderelevanten Objekte (Produktions- und Erzeugungsanlagen bzw. Verbrauchseinheiten) und relevanten Meldedaten zu befüllen. Die Registrierung erfolgt pro Regelzone. Wenn Sie Anlagen in mehreren Regelzonen betreiben, füllen Sie bitte je Regelzone ein Registrierungsformular aus.
6.) Einreichen des Registrierungsformulars beim Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber
Bitte reichen Sie das vollständige Registrierungsformular bei dem Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber ein. Die Einreichung kann in elektronischer Form, z.B. per E-Mail, erfolgen. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
7.) Antwort zur Registrierung durch Ihren Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber
Nach erfolgreichem Versand Ihres Registrierungsformulars an Ihren Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber wird dieser sich mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen. Weitere Informationen zu den nachfolgenden Schritten für die Umsetzung der Meldungen finden Sie im Meldehandbuch.
Die Anleitung finden Sie weiter unten auf der Seite unter "Unterlagen zur Registrierung von Betreibern von Kraftwerken und Verbrauchern" als Download.
Weiterführende Informationen
Für weitere Fragen wenden Sie sich dazu bitte an den jeweiligen Ansprechpartner Ihres Anschluss-Übertragungsnetzbetreibers. Für Marktteilnehmer, die nicht in einer der vier deutschen Regelzonen angeschlossen sind, können andere Bestimmungen gelten, die vom jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber zu erfragen sind. Die grundlegenden Informationen geben die EU-Transparenzverordnung selbst (Verordnung Nr. 543 im Jahr 2013), die Durchführungsvorschriften der ENTSO-E sowie weitere, von der ENTSO-E veröffentlichte Unterlagen.