Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind die Hauptakteure bei dem EEG- und dem KWKG-Belastungsausgleich sowie der § 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage und der Umlage für abschaltbare Lasten.
Die Steuerungsgruppe Horizontaler Belastungsausgleich (SG HoBA) ist eine Arbeitsgruppe der vier ÜNB. Ihre Aufgabe ist es, wirtschaftliche und organisatorische Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Belastungsausgleiche nach dem EEG und dem KWKG sowie der darauf basierenden Umlagen (§ 19 StromNEV-Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Netzumlage gem. § 17f EnWG, abschaltbare Lasten gem. § 18 Abs. 1 AbLaV) effizient umgesetzt werden können. Darüber hinaus ist die SG HoBA federführend an der Ermittlung der entsprechenden Umlagen sowie der Umsetzung der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten beteiligt.
Zum horizontalen Belastungsausgleich werden die regelzonenspezifischen Kosten für die entsprechenden Umlagesysteme ermittelt und die deutschlandweiten Gesamtkosten nach einem zu ermittelnden Schlüssel zwischen den ÜNB aufgeteilt. Damit wird sichergestellt, dass alle ÜNB die relativ gesehen gleichen Belastungen tragen. Die ermittelten Kosten werden darüber hinaus auf den gesamtdeutschen Letztverbrauch unter Berücksichtigung möglicher gesetzlicher Privilegierungen jeweils zu einem einheitlichen Satz in ct/kWh umgelegt. So werden die Refinanzierung der gesetzlich veranlassten Kosten der ÜNB sowie eine einheitliche Kostenverteilung sichergestellt. Ansonsten würden durch die asymmetrische Verteilung der Kosten innerhalb der Regelzonen bundesweit unterschiedliche Belastungen der Letztverbraucher erfolgen.
Für einen einheitlichen Belastungsausgleich ist es wichtig, dass die vier ÜNB die Gesetze und relevanten Verordnungen sowie behördliche Vorgaben einheitlich auslegen sowie umsetzen. In der SG HoBA bearbeiten Vertreter der ÜNB alle in der operativen Abwicklung auftretenden Fragen zur Auslegung und Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und stimmen die Umsetzung ab. Dies beinhaltet auch die Meinungsbildung gegenüber Verbänden, Behörden und Ministerien zu grundsätzlichen Fragen des EEG-/KWKG-Belastungsausgleichs. Damit gewährleistet die SG HoBA eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise. Entsprechendes gilt für den hierzu unvermeidbaren Abgleich und Austausch relevanter Daten. Weiterhin koordiniert die SG HoBA die Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten der entsprechenden Gesetze und Verordnungen.
Die SG HoBA ist bei der Clearingstelle EEG als Interessengruppe in das Register der betroffenen Kreise (Anlage A zur Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG) akkreditiert. Auf diesem Weg nimmt die SG HoBA bei Verfahren der Clearingstelle EEG an der Meinungsbildung zur einheitlichen Auslegung und Anwendung des EEG teil.