Soweit möglich und sachgerecht, werden die Kommentare bei der Finalisierung des Mustervertrags zum formellen Beginn der marktgestützten Beschaffung von Blindleistung berücksichtigt. Der Mustervertrag und seine Anhänge werden im Zuge einer konkreten Beschaffung durch den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber auf Basis der individuellen Anforderungen detailliert und angepasst.
Bekanntmachung der Beschaffung
Bis spätestens 25.6.2025 müssen alle vier ÜNB Beschaffungsverfahren für die Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) in einer ersten Beschaffungsregion beginnen, sofern ein Bedarf besteht. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Beschaffungsverfahren können zeitnah den Webseiten der einzelnen ÜNB entnommen werden und werden hier verlinkt. Anfang 2025 hat lediglich 50 Hz bereits mit der Beschaffung begonnen: 50Hz - Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung.