Die Kapazitätsreserve ist eine Reserve, die bei Knappheitssituationen am Strommarkt eingesetzt werden kann.
Mit der Kapazitätsreserve soll nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 13e EnWG) ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 außerhalb des Strommarktes eine Reserve in Höhe von 2 GW gebildet werden. Diese Leistung kann von Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden.
Die Kapazitätsreserve ist notwendig, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen und auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch zu erhalten.
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit soll die Kapazitätsreserve zum Einsatz kommen, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen sollen zudem, soweit möglich, die Funktion der Netzreserve übernehmen. Sofern die Anlagen in netztechnisch geeigneten Regionen stehen, werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) diese auch in Fällen anfordern, in denen es für die Systemsicherheit aufgrund von Netzengpässen erforderlich ist.
Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die deutschen ÜNB ein gemeinsames Beschaffungsverfahren durch.
Sofern keine Einträge in den herunterladbaren Dateien vorhanden sind, bedeutet dies, dass keine KapRes Abrufe stattgefunden haben.
Die Strombörse, die im ersten Quartal des vorangegangenen Kalenderjahres das höchste Handelsvolumen für Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland am Spotmarkt aufgewiesen hat, ist die EPEX SPOT.