Redispatch 2.0 an der Schnittstelle ÜNB-VNB

Stand: 07.07.2023

Für die sichere Einführung des bilanzierten Redispatch an der Schnittstelle ÜNB-VNB führen die Übertragungsnetzbetreiber derzeit ein intensives Inbetriebnahme- und Testprogramm durch, welches auf der Mitteilung Nr. 8 der Bundesnetzagentur zur Festlegung BK6-20-059 beruht.

In diesem Rahmen kann die Schnittstelle zwischen einem ÜNB und einem für das Netzengpassmanagement relevanten VNB erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der Nachweis der Betriebsbereitschaft gemäß Mitteilung Nr. 8 absolviert ist und gemäß Mitteilung Nr. 9 zudem keine Gründe der Systemsicherheit entgegenstehen.

Nachfolgend geben die ÜNB eine Übersicht bzgl. der Entscheidungen zur Inbetriebnahme des bilanzierten Redispatch der VNB, die heute bereits Maßnahmen in ihrem Netz durchführen.

Diese Übersicht basiert auf dem aktuellen Kenntnisstand der ÜNB und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Liste der VNB, die den Start des bilanzierten Redispatch angekündigt haben, unabhängig davon ob Maßnahmen bestehen oder nicht, findet sich in der BDEW-Transparenzliste, die auf dieser Seite verlinkt ist.

VNB: Angekündigter Start des bilanzierten Redispatch

Hat ein VNB den operativen Test im Sinne der Mitteilung Nr. 8 erfolgreich absolviert und bestehen nach Ansicht der Übertragungsnetzbetreiber keine Gründe der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, die einen Start des bilanziellen Ausgleichs durch den Netzbetreiber ausschließen, so ist dieser VNB gemäß der Mitteilungen Nr. 8 und 9 in den Redispatch mit bilanziellen Ausgleich durch den Netzbetreiber zu überführen. Nach Kenntnisstand der Übertragungsnetzbetreiber werden die nachfolgenden VNB zu den genannten Terminen in den bilanzierten Redispatch überführt.


Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH

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Regelzone der Amprion GmbH

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Regelzone der TenneT TSO GmbH

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Regelzone der TransnetBW GmbH

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VNB: Noch kein Start oder Fortführung des bilanzierten Redispatch möglich

Hat ein VNB den operativen Test im Sinne der Mitteilung Nr. 8 zwar erfolgreich absolviert, bestehen aber Gründe der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, die einen Start oder eine Fortführung des bilanziellen Ausgleichs durch den Netzbetreiber nach Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber zunächst ausschließen, teilen die Übertragungsnetzbetreiber und die betroffenen Netzbetreiber dies auf ihren Internetseiten sowie der Beschlusskammer 6 mit. Die Übertragungsnetzbetreiber nutzen fortan diese Seite für die Veröffentlichung.

Nachfolgend werden die VNB je Regelzone herausgestellt, die unter das oben genannte Kriterium der Mitteilung 9 Ziffer 3 fallen und folglich zunächst nicht in den bilanzierten Redispatch starten werden.


Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH

Avacon Netz GmbH

e.dis Netz GmbH

Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Aussetzen der Bilanzierung ab dem 01.08.2023)

SachsenNetze GmbH (Aussetzen der Bilanzierung ab dem 01.08.2023)

SachsenNetze HS.HD GmbH (Aussetzen der Bilanzierung ab dem 01.08.2023)

TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (Aussetzen der Bilanzierung ab dem 01.08.2023)

WEMAG Netz GmbH


Regelzone der Amprion GmbH

Westnetz GmbH (Aussetzen der Bilanzierung ab dem 01.08.2023)


Regelzone der TenneT TSO GmbH

Avacon Netz GmbH

Bayernwerk Netz GmbH

Schleswig-Holstein Netz AG


Regelzone der TransnetBW GmbH

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Links:

Mitteilung Nr. 8  Bundesnetzagentur - Aktuelles - Mitteilung Nr. 8 zum Redispatch 2.0

Mitteilung Nr. 9 Bundesnetzagentur - Aktuelles - Mitteilung Nr. 9 zum Redispatch 2.0

Transparenzliste des BDEW Transparenzliste Redispatch 2.0 zum Start des bilanziellen Ausgleichs | BDEW