Im Zuge der EnWG-Reform im November 2023 wurde mit § 13k EnWG die Regelung "Nutzen statt Abregeln" eingeführt. Dieses Instrument schafft Anreize zur Aktivierung zusätzlichen Stromverbrauchs, um sich abzeichnenden Netzengpässen entgegenzuwirken. Durch diese Maßnahme wird eine engpassentlastende Wirkung erzielt, was wiederum dazu führt, dass weniger Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund von Netzengpässen abgeregelt werden muss.
Der zu diesem Zweck eingeführte § 13k EnWG sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Entlastungsregionen eine Prognose der stündlichen Abregelungsstrommengen spätestens am Vormittag des Vortages durchführen. Teilmengen dieser Prognose werden an berechtigte Teilnehmer gegeben, deren Verbrauchsanlagen durch Lasterhöhung zur Reduzierung der prognostizierten Netzengpässe beitragen können.
Der Zeitplan wird nachfolgend dargestellt.
Die ÜNB haben gemäß § 13k Abs. 6 Satz 2 Nr. 7 EnWG ein Umsetzungskonzept bis zum 1. April 2024 erarbeitet und anschließend fristgerecht der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben. Das von der BNetzA geprüfte ÜNB-Umsetzungskonzept finden Sie unter folgendem Link ÜNB-Umsetzungskonzept gemäß § 13k Abs. 6 EnWG.
Die Zusätzlichkeitskriterien für die Regelung waren bis spätestens zum 1. Juli 2024 durch die BNetzA festzulegen.
Die BNetzA hat am 28.06.2024 die Festlegung für die Zusätzlichkeitskriterien gem. § 13k Abs. 3 Satz 3 EnWG veröffentlicht. Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir die entsprechende Veröffentlichung der BNetzA.
Der Start über eine Erprobungsphase ist für den 1. Oktober 2024 vorgesehen.
Am 01.08. haben die ÜNB die Vertragsunterlagen und Parameter für den Start des Instruments veröffentlicht. Zudem wurde eine FAQ-Seite zur Hilfestellung eingerichtet.
Um das Wirkungspotential des Instruments zu beurteilen, wurden relevante Stakeholder frühzeitig miteingebunden. In Abstimmung mit BNetzA und BMWK haben die ÜNB einen Branchendialog organisiert und durch mehrere Informationsveranstaltungen ab Januar 2024 potenzielle Interessenten/Teilnehmer diskriminierungsfrei über den geplanten Rahmen informiert und deren Anforderungen und Sichtweisen abgefragt.
Darüber hinaus haben die ÜNB potenzielle Teilnehmer befragt, um mögliche Pilotprojekte zu identifizieren, die in der Erprobungsphase teilnehmen könnten. Weiterhin wurden bilaterale Austauschtermine mit Interessenten für eine mögliche Teilnahme organisiert.
Die Regelung des § 13k EnWG ist am 29.12.2023 in Kraft getreten und ist unter folgendem Link zu fin-den: BGBl. 2023 I Nr. 405 vom 28.12.2023 (ab Seite 5). Die zugehörige Beschlussempfehlung inklusive Gesetzesbegründung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9187 (ab Seite 25).
Interessenten und potentielle Teilnehmer werden weiterhin gebeten Kontakt mit den 4 ÜNB aufzunehmen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular und wählen Sie das Thema „Nutzen statt Abregeln“ aus. Bitte geben Sie wenn möglich in Ihrer Nachricht bereits die Art des geplanten zusätzlichen Verbrauchs und den geplanten Standort der Entlastungsanlagen an.