Die Kapazitätsreserve ist eine Reserve, die bei Knappheitssituationen am Strommarkt eingesetzt werden kann.
Mit der Kapazitätsreserve soll nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 13e EnWG) ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 außerhalb des Strommarktes eine Reserve in Höhe von 2 GW gebildet werden. Diese Leistung kann von Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden.
Die Kapazitätsreserve ist notwendig, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen und auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch zu erhalten.
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit soll die Kapazitätsreserve zum Einsatz kommen, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen sollen zudem, soweit möglich, die Funktion der Netzreserve übernehmen. Sofern die Anlagen in netztechnisch geeigneten Regionen stehen, werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) diese auch in Fällen anfordern, in denen es für die Systemsicherheit aufgrund von Netzengpässen erforderlich ist.
Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die deutschen ÜNB ein gemeinsames Beschaffungsverfahren durch.
Sofern keine Einträge in den herunterladbaren Dateien vorhanden sind, bedeutet dies, dass keine KapRes Abrufe stattgefunden haben.
Die Strombörse, die im ersten Quartal des vorangegangenen Kalenderjahres das höchste Handelsvolumen für Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland am Spotmarkt aufgewiesen hat, ist die EPEX SPOT.
Die bisherige ID-Auktion um 15 Uhr für den Folgetag wurde seit dem 13.06.2024 durch die folgenden drei neuen europäischen Intraday (ID) Auktionen ersetzt:
1) IDA1 um 15 Uhr für den Folgetag,
2) IDA2 um 22 Uhr für den Folgetag und
3) IDA3 um 10 Uhr für den Zeitraum 12-24 Uhr des gleichen Tages.
Grundlage für die Einführung dieser neuen ID-Auktionen stellt die geänderte europäische CACM-Verordnung dar (VERORDNUNG (EU) 2015/1222 DER KOMMISSION vom 24. Juli 2015); nähere Infos: https://www.nemo-committee.eu/assets/files/IDAs-information%20package-final-c0ca4ca554dd80597fdb286076f79017.pdf
Eine ausbleibende Markträumung in einer der drei europäischen Auktionen, einschließlich der zusätzlichen Zeitpunkte der neuen IDA2 und IDA3, ist für die Aktivierung der Kapazitätsreserve maßgeblich.