Redispatchmaßnahmen
Redispatch ist eine Anforderung zur Anpassung der Wirkleistungseinspeisung von Anlagen (konventionelle Kraftwerke, KWK-Anlagen, EE-Anlagen, Speicher) durch den Netzbetreiber, mit dem Ziel, auftretende Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen. Diese Maßnahme kann regelzonenintern und -übergreifend angewendet werden. Durch die Absenkung der Wirkleistungseinspeisung einer oder mehrerer Anlagen bei gleichzeitiger Steigerung der Wirkleistungseinspeisung einer oder mehrerer anderer Anlagen bleibt in Summe die gesamte Wirkleistungseinspeisung nahezu unverändert bei gleichzeitiger Entlastung eines Engpasses.
Im Folgenden finden Sie die von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern veranlassten, tagesscharfen Redispatchmaßnahmen, die Anpassungen von in Deutschland angeschlossen Anlagen betreffen (Mittelwerte und Maximalwerte beziehen sich auf die jeweiligen Tagesanteile).
Börsengeschäfte der deutschen Übertragungsnetzbetreiber, die im Zuge von Redispatchmaßnahmen oder grenzüberschreitenden Countertrademaßnahmen getätigt werden, werden ab dem 01.05.2019 ebenfalls veröffentlicht. Bei grenzüberschreitenden Redispatch- bzw. Countertrademaßnahmen mit Nachbarländern wird nur der Teil veröffentlicht, der sich auf Anlagen bzw. Börsenhandel innerhalb Deutschlands bezieht. Grenzüberschreitende Handelsgeschäfte sowie Kraftwerkseinspeiseanpassungen im Ausland werden nicht veröffentlicht. Bei spannungsbedingtem Redispatch können Ausgleichsmaßnahmen gemäß Festlegung ebenfalls über Börsengeschäfte getätigt werden, da kein örtlicher Bezug für die Gegenmaßnahme besteht. Bei gezielten Gegenmaßnahmen, die durch ergriffenes Einspeisemanagement (vor 01.10.2021) notwendig wurden, sind die Anpassungen der Wirkleistungseinspeisung bei konventionellen Kraftwerken veröffentlicht.
Zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft für erforderliche Systemsicherheitsmaßnahmen müssen aus technischen Gründen regelmäßig Probestarts inländischer Reservekraftwerke (Netzreserve, Kapazitätsreserve, besondere netztechnische Betriebsmittel) durchgeführt werden. Nach Möglichkeit erfolgen diese Probestarts im Rahmen erforderlicher Systemsicherheitsmaßnahmen. Sollte dies nicht realisierbar sein, können explizite Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden. Seit 25.06.2020 werden diese Maßnahmen unter der Kategorie „Probestart“ veröffentlicht.
Absenkanweisungen an EE-Anlagen vor 01.10.2021 (sogenanntes Einspeisemanagement) sind nicht in der Redispatch-Veröffentlichung enthalten. Seit dem Start von Redispatch 2.0 im Oktober 2021 werden auch Absenkungen von EE-Anlagen unter Redispatch gefasst. Redispatchmaßnahmen mit EE-Anlagen, die durch den Netzbetreiber bilanziell ausgeglichen wurden, sind daher ab Oktober 2021 in der Veröffentlichung berücksichtigt. Redispatchmaßnahmen mit EE-Anlagen ohne bilanziellen Ausgleich durch den Netzbetreiber, sind erst ab dem 01.10.2023 in dieser Veröffentlichung enthalten. Die nicht vom Netzbetreiber bilanzierten Redispatchmaßnahmen vom 01.10.2021 bis 30.09.2023 sind auf den jeweiligen ÜNB-Homepages veröffentlicht.
Darüber hinaus sind sowohl Einspeisemanagement- als auch Redispatchmaßnahmen über alle Zeitpunkte hinweg auf der ENTSO-E Transparenzplattform (ETP) unter Redispatch veröffentlicht.
Anfordernder und anweisender ÜNB
Bei der Umsetzung der Veröffentlichung haben die ÜNB das Prinzip des Anschluss-ÜNB angewendet, was bedeutet, dass derjenige ÜNB für die Veröffentlichung zuständig ist, in dessen Regelzone die Anlage angeschlossen ist. Dieser ÜNB weist die Redispatchmaßnahmen in seiner Regelzone an. In diesem Sinn wird in der Veröffentlichung vom „anweisenden ÜNB“ gesprochen.
Im Gegensatz dazu ist mit dem „anfordernden ÜNB“ der ÜNB gemeint, der den ursächlich für die Redispatchmaßnahme netztechnischen Grund (z.B. Netzengpass) in seiner Regelzone identifiziert hat und aktiv eine Redispatchmaßnahme anfordert. Diese Anforderung wird bei direkt an sein Netz angeschlossenen Anlagen direkt an die Anlagen ausgesprochen. Bei Anlagen in anderen Regelzonen wird die Anforderung mit der Bitte um Amtshilfe dem Anschluss-ÜNB der Anlage übermittelt. Der Anschluss-ÜNB wird dann als anweisender ÜNB gegenüber der Anlage in seiner Regelzone tätig. Somit können anweisender und anfordernder ÜNB bei einem regelzonenübergreifenden Redispatch unterschiedlich sein. Während es stets für eine Anlage nur einen „anweisenden ÜNB“ gibt, kann es jedoch mehrere „anfordernde ÜNB“ geben, wenn gemeinsame Leitungen (Grenzkuppelleitungen) betroffen sind oder die Maßnahme zur Behebung mehrere Engpässe in mehreren Regelzonen durchgeführt wird.