Selbstveranlagung von Anlagenbetreibern (§ 29 StromPBG)
Betreiberinnen und Betreiber abschöpfungsrelevanter Anlagen wurden im April 2023 vom ÜNB zur Registrierung im entsprechenden Datenportal aufgefordert. Die AB sind nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StromPBG verpflichtet, die erwirtschafteten Überschusserlöse, sowie denAbschöpfungsbetrag im jeweiligen Abschöpfungszeitraum an den ÜNB zu melden und entsprechende Nachweise zu erbringen.
Um die AB bei der Ermittlung der Überschusserlöse zu unterstützen, bilden die ÜNB die Berechnungsmethodik in ihren Portalen ab. Auf der Basis anlagenspezifischer Eingabewerte werden die Abschöpfungsbeträge in den jeweiligen ÜNB-Portalen ermittelt. Die Datenmeldung (Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preisangaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) erfolgt anhand einer einheitlichen Excel-Datei.
Nach erfolgreicher Bestätigung der Datenmeldung durch den ÜNB erhalten die AB für den Abschöpfungszeitraum je VNB eine Quittungsdatei im PDF-Format zum Download. Die Quittungsdatei enthält u. a. Angaben über den je VNB aggregierten Abschöpfungsbetrag sowie eine eindeutige Vorgangsnummer.
Die Funktion der Datenmeldung steht im Portal des jeweiligen ÜNB zur Verfügung.
Folgende gesetzliche Fristen zur Datenmeldung der AB an den ÜNB sind für die Abschöpfungszeiträume definiert:
Abschöpfungszeitraum 1: 31.07.2023
Abschöpfungszeitraum 2: 31.10.2023
Die nach vollständiger Datenmeldung erstellten Quittungsdateien können ABfür die Erfüllung der Meldepflicht gegenüber ihrem VNB nach § 29 Abs. 2 StromPBG nutzen. Um diesen Datenaustauschprozess zu vereinfachen, stellen die ÜNB die Daten der Quittungsdateien auch dem jeweiligen VNB via Portal zur Verfügung.