Die nationale Umsetzung der System Operation Guideline bezüglich des Umfanges des Datenaustausches (SO GL Artikel 40 Absatz 5) und der wichtigsten organisatorischen Anforderungen, Aufgaben und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Datenaustausch (SO GL Artikel 40 Absatz 6) wurde durch die Beschlüsse BK6-18-122 und BK6-18-071 der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt.
Hier finden Sie die Unterlagen vom Antrag der ÜNB bis zu den Beschlüssen als Downloads: