Alle Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben einen gemeinsamen Vorschlag für eine Methode für die Erstellung der gemeinsamen Year-Ahead-, Day-ahead- und Intraday-Netzmodelle gemäß Artikel 67(1) und 70(1) der SO-Verordnung (Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb) erarbeitet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Vorschlag mit dem Beschluss BK6-18-072 am 20. September 2018 genehmigt.
Hier finden Sie das Dokument im englischen Original und in der deutschen Übersetzung sowie den zugehörigen Antrag und den Beschluss der Bundesnetzagentur: