RfG-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission zur Festlegung eines Netzkodexes für Anforderungen an den Netzanschluss von Stromerzeugern legt harmonisierte Anschlussregeln für Stromerzeugungsmodule fest. Der Kodex definiert vier Kategorien oder "Typen" A-D von Stromerzeugern, die auf der maximalen Kapazität des Stromerzeugungsmoduls und seiner Anschluss-Spannungsebene basieren.

In der Verordnung 2016/631 sind Anforderungen festgelegt, die dazu beitragen, die Systemsicherheit aufrecht zu erhalten, zu schützen und wiederherzustellen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarkts sowohl innerhalb der Synchrongebiete als auch zwischen den einzelnen Synchrongebieten zu unterstützen.

Datenaustausch

Das "Datenblatt zum Netzanschluss Erzeugungsanlagen und Speicher" wurde von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH entwickelt. Es dient der Erfassung erforderlicher Daten zur Beurteilung eines Netzanschlussbegehrens sowie zur Durchführung von Simulationsrechnungen und erfüllt die Vorgaben des Artikels 41 Absatz 3 des RfG (EU 2016/631) hinsichtlich der Transparenz beim Datenaustausch. Das Datenblatt zum Netzanschluss für Erzeugungsanlagen und Speicher ist zusätzlich zum ausgefüllten Anhang E der VDE-AR-N 4130 einzureichen.

Downloads