Die EU-Kommission hat im Rahmen des „Clean Energy Package“ (CEP)-Legislativpaketes Voraussetzungen sowohl für die Einführung von Kapazitätsmechanismen (CRM) als auch für deren Ausgestaltung festgelegt. Nach den Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (Art. 26. VO (EU) 2019/943), müssen Kapazitätsmechanismen für die grenzüberschreitende Beteiligung ausländischer Anlagen geöffnet werden. Seit 2024 besteht für Anlagenbetreiber in Deutschland die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Teilnahme am belgischen Kapazitätsmechanismus. Zudem haben deutsche Anlagenbetreiber nun die Möglichkeit, am polnischen Kapazitätsmechanismus teilzunehmen. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Anschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz eines deutschen Übertragungsnetzbetreibers.
Der polnische Übertragungsnetzbetreiber (PSE) stellt auf seiner Website (Link) umfangreiche Informationen zu den grundlegenden Funktionen und Fristen des polnischen CRM zur Verfügung.
Darüber hinaus hat PSE eine Guideline zu den Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Teilnahme am polnischen CRM (Link) sowie weitergehende Informationen und Beispiele veröffentlicht (Link).
Der Ablauf stellt sich wie folgt dar (Quelle: PSE):