Die EU-Kommission hat im Rahmen des „Clean Energy Package“ (CEP) Legislativpaketes Voraussetzungen sowohl für die Einführung von Kapazitätsmechanismen als auch für deren Ausgestaltung festgelegt. Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben bereits unterschiedliche Arten von Kapazitätsmechanismen eingeführt, um nationalen Bedenken hinsichtlich der Versorgungssicherheit Rechnung zu tragen. Ein wesentliches Merkmal von Kapazitätsmechanismen ist die Vergütung der bereitgestellten Leistung (MW). Dies unterscheidet Kapazitätsmechanismen vom sogenannten Energy-only-Markt, bei dem die tatsächlich gelieferte Energie (MWh) vergütet wird.
Nach den Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (Art. 26. VO (EU) 2019/943) müssen Kapazitätsmechanismen für die grenzüberschreitende Beteiligung ausländischer Anlagen geöffnet werden.
Eine grenzüberschreitende Teilnahme ist am belgischen Kapazitätsmarkt möglich. Der belgische Übertragungsnetzbetreiber Elia ist dabei für die Ausführung des Kapazitätsmechanismus verantwortlich. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber unterstützen Elia bei der Umsetzung und stehen Anlagenbetreibern in Deutschland als Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine grenzüberschreitende Beteiligung am belgischen Kapazitätsmechanismus ist für die nächste Lieferperiode 2026/2027 möglich. An der entsprechenden Vor-Auktion im Mai bis Juni 2025 können auch deutsche Anlagen teilnehmen, sofern diese unmittelbar an das Elektrizitätsversorgungsnetz eines deutschen Übertragungsnetzbetreibers angeschlossen sind. Der Auktion geht ein Präqualifizierungsprozess voraus, der im April 2025 mit einem sogenannten „Admission Process“ beginnt. Der zeitliche Ablauf für das Jahr 2025 ist wie folgt: