Die Erstellung von Einzelnetzmodellen (und damit dem gemeinsamen Netzmodell) ist nur möglich, wenn die dafür erforderlichen Daten verfügbar sind. Die CACM-Verordnung greift dieses Erfordernis auf und verpflichtet die europäischen ÜNB, neben der CGMM auch die GLDPM zu entwickeln.
Die nationale Umsetzung der GLDPM erfolgt als gemeinsames Projekt der vier deutschen ÜNB. Im ersten Schritt haben die ÜNB gemäß Artikel 18 (1) GLDPM am 11. Januar 2017 die GLDPM in deutscher und englischer Fassung veröffentlicht. Im zweiten Schritt wurden am 10. Februar 2017 die gemäß Artikel 18 (2) GLDPM relevanten Informationen veröffentlicht. Zu den zu veröffentlichenden Informationen gehörten die zur Lieferung der Daten verpflichteten Funktionseinheiten sowie die zu liefernden Daten einschließlich der Lieferfristen. Ebenso enthielt das Konsultationsdokument einen Entwurf der Implementierungsvorschriften. Diese beschrieben zunächst nur den prinzipiellen Datenaustauschprozess zwischen der jeweiligen Funktionseinheit und den ÜNB, ohne auf Details einzugehen. Die weitere Ausgestaltung der Datenaustausche erfolgte im Rahmen eines Konsultationsverfahrens, in dem interessierte Parteien vom 10. Februar bis zum 07. April Stellung nehmen konnten zu dem Konsultationsdokument der ÜNB. Die den ÜNB übermittelten Anmerkungen und ein Antwortdokument der ÜNB wurden am 12. April auf dieser Seite veröffentlicht und wurden in zwei Workshops Ende April diskutiert. Eine enge Einbeziehung der Energiebranche war dabei das ausdrückliche Ziel und wird auch für den weiteren Verlauf der GLDPM-Umsetzung angestrebt. Am 11. Mai veröffentlichten die ÜNB Entwürfe der GLDPM-Prozessbeschreibungen, die bis zum 25. Mai kommentiert werden konnten. Ein Leitfaden für die Implementierung des CGMES-Formats ("CGMES-Implementierungsleitfaden") wurde interessierten Verteilungsnetzbetreibern in einem weiteren Workshop am 29. Mai vorgestellt und konnte ebenfalls kommentiert werden. Die Veröffentlichung der Implementierungsvorschriften am 06. Juli 2017 ist zugleich der Beginn der eigentlichen Implementierungsphase, welche bis zum 11. Januar 2018 abgeschlossen sein muss (s.o.).