Capacity Allocation & Congestion Management

Die CACM-Verordnung vom 24. Juli 2015 schreibt gesamteuropäische Regeln für alle Netzbetreiber, Börsen und Marktteilnehmer im europäischen Stromsektor vor. Zentrales Element ist die Koordinierung und Harmonisierung der Kapazitätsberechnung sowie der Kapazitätsvergabe für die grenzüberschreitenden Day-Ahead- und Intraday-Märkte mit dem Ziel einer vollständigen Kopplung der europäischen Elektrizitätsmärkte im Zeitbereich des vortäglichen sowie des untertäglichen Handels.

Die Verordnung enthält zahlreiche Verpflichtungen für die Übertragungsnetzbetreiber zur Erstellung verschiedener Methoden und Prozesse. Die von den fünf deutschen ÜNB auf nationaler Ebene sowie im Rahmen regionaler oder europaweiter Initiativen umzusetzenden Methoden sind auf der Internetseite des Verbands der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) veröffentlicht.

Sämtliche von den europäischen Übertragungsnetzbetreibern im Rahmen der CACM-Verordnung entwickelten Methoden sind von den jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden (in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur) bzw. von der europäischen Regulierungsbehörde ACER zu genehmigen. Diese Genehmigungen sind auf den beiden verlinkten Seiten veröffentlicht.


Öffentliche Konsultation der geänderten Methodik für die explizite Intraday-Allokation an der deutsch-französischen Grenze bis zum 18. Januar 2025

Amprion, RTE und TransnetBW konsultieren die überarbeitete Methode für die explizite Intraday-Allokation an der deutsch-französischen Grenze. Der Grund für die geplante Aktualisierung ist die Inbetriebnahme der 15-Minuten-Intervalls (MTU) für den Intraday-Zeitbereich, welche für den 22. Januar 2025 geplant ist (weitere Details siehe hier). Frühere Versionen der Methode sind hier zu finden. Marktparteien und Interessensvertreter sind eingeladen, ihre Kommentare oder Fragen bis zum 18. Januar 2025 an Regulierungsmanagement@amprion.net und rte-marches-interco-decomptes@rte-france.com senden. Gemäß Artikel 9(13) und Artikel 64(2) der CACM-Verordnung muss der Vorschlag für eine Anpassung der Methode anschließend von den nationalen Regulierungsbehörden Deutschlands und Frankreichs, der Bundesnetzagentur und der CRE, genehmigt werden.

Den Methodenentwurf finden Sie hier: Methodenentwurf