Details zu den Berechnungsvorschriften können der jeweils aktuellen Fassung der AEP-Modellbeschreibung entnommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die qualitätsgesicherten Datenpunkte (NRV-Saldo sowie reBAP, AEP-Module & finanzielle Wirkung AEP) bei vollständiger Datenlage ab dem 8. Folgewerktag veröffentlicht werden. Diese können ggf. bis zum 20. Werktag des Folgemonats, also bis zu Veröffentlichung des reBAP, aktualisiert werden.