Die Übertragungsnetzbetreiber schreiben die erforderlichen Mengen an Regelleistung auf dem Regelenergiemarkt aus. Die ÜNB sind als Treuhänder der Bilanzkreise gehalten, entsprechend den Arbeitspreisen der bezugschlagten Gebote Regelleistung möglich kostengünstig abzurufen. Diese Vorgabe gilt sowohl für den automatischen Ausgleich der Schwankungen („automatic Frequency Restoration Reserve“, kurz „aFRR“) als auch für den manuellen („manual Frequency Restoration Reserve“, kurz „mFRR“).
Für beide Regelleistungsarten und beide Regelrichtungen werden die bezugschlagten Gebote in einer sogenannten „Merit-Order-Liste“ (MOL) deutschlandweit in der Reihenfolge der Arbeitspreise gereiht und entsprechend dem Bedarf immer nur die jeweils günstigsten Zuschläge abgerufen.