Der regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) wird für die Abrechnung von Bilanzungleichgewichten der Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) genutzt.
Neben seiner Funktion als Abrechnungspreis kommt dem reBAP eine fundamentale Funktion im deutschen Energiemarkt zu. Er soll die richtigen Anreize setzen, damit Bilanzkreisverantwortliche offene Positionen im Handel schließen, bevor die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sie mit dem Einsatz von Regelenergie ausgleichen müssen. Das sorgt für liquide Märkte und eine effiziente Allokation von Erzeugung und Verbrauch.
Deshalb entwickeln die ÜNB den reBAP im Rahmen der „Guideline on Electricity Balancing“ (EB GL) sowie der Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) weiter und bringen die Europäische Regulierung in Einklang mit der besonderen Bedeutung des reBAP für den deutschen Energiemarkt.
Kurzum, der reBAP
- ist ein symmetrischer* viertelstündlicher Preis,
- kann positiv und negativ sein,
- basiert auf den Preisen der eingesetzten Regelenergie
- und ergänzt diese um weitere Komponenten, die die Anreizfunktion sicherstellen.
*Für den Fall eines Abrufs von Kapazitätsreserve kann der reBAP in einzelnen Viertelstunden ausnahmsweise asymmetrisch werden. Näheres ist in der aktuellen Modellbeschreibung zum reBAP zu finden.