Die „Verordnung zu abschaltbaren Lasten”, kurz „AbLaV“, bestand von ihrer Verabschiedung im Jahr 2012 bis zur Außerkraftsetzung am 1. Juli 2022 und regelte die Nutzung von steuerbaren, d.h. auch abschaltbaren, Stromverbrauchern (sogenannten „Lasten“) in der Industrie. Ziel einer solchen Steuerung war die Stabilisierung der Übertragungsnetze.
Zu den präqualifizierten Anlagen zählten überwiegend Industriebetriebe mit stromintensiven Prozessen, die kurzfristig abgeschaltet oder gedrosselt werden konnten.
Grundsätzlich wurde zwischen schnell abschaltbaren Lasten („SNL“; Aktivierung innerhalb von 15 Minuten) und sofort abschaltbaren Lasten („SOL“; Aktivierung innerhalb von 350 Millisekunden) unterschieden.