Zudem sind die Übertragungsnetzbetreiber gem. § 51 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EnFG verpflichtet, weiterführende Angaben zu den Jahresabrechnungen (ab Zeitraum 2023) zu veröffentlichen. Diese gemeinsam für die KWKG- und ON-Umlage erstellten Dokumente finden Sie bei den veröffentlichten KWKG-Jahresabrechnungen.