Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder bei Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten der Errichtung und des Betriebs der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
Gemäß der §§ 10 und 11 EnFG i.V.m. § 17f EnWG sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die Offshore-Netzumlage für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Offshore-Netzumlage bis 2025.
Jahr;Entwicklung Offshore-Netzumlage 2016;0,04 2017;-0,028 2018;0,037 2019;0,416 2020;0,416 2021;0,395 2022;0,419 2023;0,591 2024;0,656 2025;0,816