Hier finden Sie die Dokumente und Unterlagen zu den § 19 StromNEV-Umlagen, die mehr als fünf Jahre in der Vergangenheit liegen.
Bitte beachten Sie, dass durch die Gesetzesänderung im Jahr 2013 die Belastungsgrenze, ab der eine Minderung der Netzentgelt-Umlage greift, von 100.000 kWh auf 1.000.000 kWh erhöht wurde. Dies erforderte eine Rückabwicklung für die Jahre 2012 und 2013, welche in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführt wurde. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie den zu diesen Umlagen veröffentlichen Dokumenten.