Alle wesentlichen Punkte zur Prognose, unterjährigen Zahlungsabwicklung und der Testierung der Jahresendabrechnung gemäß § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A folgen einem festen Terminablauf innerhalb des Jahres:
Prognose:
- 31.08. t-12: Prognose Letztverbraucherabsatz (LVA) von VNB an ÜNB
- 01.10. t-13: Meldung der Wälzungsbeträge gem. BK8-24-001-A von den VNB an die BNetzA
- 15.10. t-11,3: Prognose entgangen Erlöse von VNB an ÜNB sowie Meldung der an die BNetzA gemeldeten Wälzungsbeträge gem. BK8-24-001-A von den VNB an ÜNB
- 25.10. t-12,3: Veröffentlichung des Aufschlags für besondere Netznutzung für t durch ÜNB
Unterjährige Zahlungsabwicklung:
Monatlich in t jeweils zum 15. Kalendertag des Folgemonats2:
- Fälligkeit für die Abrechnung 1/12 der Prognose der entgangenen Erlöse sowie 1/12 der gemeldeten Wälzungsbeträge
- Fälligkeit für die Abrechnung des Aufschlags für besondere Netznutzung auf 1/12 des prognostizierten LVA
Testierung der Jahresendabrechnung:
- 31.07. t+12: Elektronische Datenmeldung an ÜNB und Testierung entgangene Erlöse und LVA durch VNB
- 30.11. t+12: Jahresabrechnung (Ist-Abgleich) durch ÜNB an VNB
- 30.06. t+22: Abschluss der Zahlungen für Jahresabrechnung des Aufschlags für besondere Netznutzung sowie der Jahresabrechnung der entgangenen Erlöse aus t
Hinweis: Es erfolgt keine Jahresendabrechnung über die Plan-Ist-Differenzen der Wälzungsbeträge gem. BK8-24-001-A zwischen ÜNB und VNB. Diese Differenzen gehen bei Vorliegen eines genehmigten Regulierungskontosaldos für t in den Wälzungsbetrag für das Kalenderjahr t+3 ein (siehe Tz. 10 der Festlegung).
1 Termine lt. BDEW-Leitfaden zum § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlagemechanismus
2 Termine lt. §§ 26 i.V.m. 26 a, b und 28 KWKG 2016 vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034) geändert worden ist.
3 Termine lt. BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A