Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV-Umlage

Hinweise zur Grafik: 

  • Jahr 2012-2013: § 19 StromNEV-Umlage für Letztverbrauchskategorie A für Strommengen bis 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr gemäß der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Rechtslage
  • Jahre ab 2014: § 19 StromNEV-Umlage bzw. Aufschlag für besondere Netznutzung für Letztverbrauchskategorie A' für Strommengen bis 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr gemäß der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Rechtslage