Mindereinnahmen durch ein verringertes Netzentgelt sowie Wälzungsbeträge der VNB für Mehrkosten aus der Integration erneuerbarer Energieanlagen werden als Aufschlag auf Netzentgelte umgelegt. Jährlich zum 25. Oktober veröffentlichen die ÜNB den Aufschlag für besondere Netznutzung (bis einschl. 2024 Umlage nach § 19 StromNEV) für das jeweilige Folgejahr.