Gemäß der §§ 10 und 11 EnFG sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die KWKG-Umlage für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen.
KWKG-Umlage ab 1. Januar 2024
Auf Basis von den unterlagerten Netzbetreibern sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldeten Prognosewerten wurden die zu erwartenden Belastungen gemäß dem aktuellen KWKG und EnFG identifiziert und die für den prognostizierten Letztverbrauch bundesweit anwendbare KWKG-Umlage ermittelt und am 25.10. veröffentlicht. Gemäß den Regelungen des EnFG werden weitere Einnahmen und Ausgabepostionen auf dem im Jahr 2023 eingeführten KWKG-Konto für die Berechnung der KWKG Umlage berücksichtigt.
In Zusammenfassung der o.g. Daten ergibt sich ab dem 01.01.2024 eine gerundete KWKG-Umlage in Höhe von 0,275 ct/kWh auf die nichtprivilegierten Letztverbräuche.