Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein Verfahren zur gemeinsamen Strom- und Wärmeerzeugung sowie –nutzung innerhalb einer Anlage. Diese KWKG-Anlagen werden daher durch Zuschläge gefördert. Die Kosten, die dadurch entstehen, werden durch die KWKG-Umlage gedeckt, die von den ÜNB ermittelt und veröffentlicht wird.