Gemäß der §§ 10 und 11 EnFG sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, die KWKG-Umlage für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen.
Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung zur Erhaltung, der Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gedeckt.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung der KWKG-Umlage in den vergangenen Jahren.
Jahr;Entwicklung der KWKG-Umlage bzw. des KWK-Aufschlags 2016;0,445 2017;0,438 2018;0,345 2019;0,28 2020;0,226 2021;0,254 2022;0,378 2023;0,357 2024;0,275 2025;0,277