Nach dem EEG sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die Daten für die Berechnung der Marktprämie zu veröffentlichen.
Hier finden Sie Veröffentlichungen zur Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 73 Abs. 3 EEG in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 5 EEG).
Diese Veröffentlichungen unterteilen sich in die links genannten Bereiche.