Ausfall- und Direktvermarktung

Jeweils Anfang des Monats veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber aktualisierte Informationen zum Umfang der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell - MPM (§ 21b Absatz 1 Nr. 1 EEG), nach der sonstiger Direktvermarktung - sDV (§ 21b Absatz 1 Nr. 4 EEG) und zur Ausfallvermarktung (§ 72 EEG).  

Bitte beachten Sie bei den hier dargestellten Daten, dass im Laufe des Jahres Daten vorhergehender Monate durch aktualisierte Meldungen der Anschlussnetzbetreiber verändert werden können. 

Für jedes Jahr finden Sie hier eine nach Monaten und Energieträgern aufgesplittete Übersicht und zusätzlich eine nach den einzelnen Anlagen exakt zugeordnete Liste. 

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