Jeweils zum 25. Oktober müssen die Übertragungsnetzbetreiber laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 74 EEG) jährlich eine Vorausschau zum Ausbau der Erneuerbaren Energien erstellen und veröffentlichen.
Per Klick auf den jeweiligen Link finden Sie weitere Details, Hintergrundinformationen, Berechnungen sowie die Gutachten der Prognosedienstleister zum Download.