Bis 2022 finanzierte die EEG-Umlage den Ausbau Erneuerbarer Energien. Hier finden Sie die Dokumente und Unterlagen zu den EEG-Umlagen, die mehr als fünf Jahre in der Vergangenheit liegen.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Absatz von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern beträgt für das Jahr 2018 6,792 ct/kWh.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Absatz von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern beträgt für das Jahr 2017 6,880 ct/kWh.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Absatz von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern beträgt für das Jahr 2016 6,354 ct/kWh.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Absatz von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern beträgt für das Jahr 2015 6,170 ct/kWh.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Absatz von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern beträgt für das Jahr 2014 6,240 ct/kWh.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Absatz von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern beträgt für das Jahr 2013 5,277 ct/kWh.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Absatz von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern beträgt für das Jahr 2012 3,592 ct/kWh.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Absatz von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern beträgt für das Jahr 2011 3,530 ct/kWh.
Die EEG-Umlage für das Jahr 2010 beträgt 2,047 ct/kWh.