Seit 2023 wird der Ausbau Erneuerbarer Energien nicht mehr über die EEG-Umlage, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Höhe des Bedarfs wird jeweils im Oktober für das Folgejahr veröffentlicht.
Seit 2023 erfolgt die Förderung Erneuerbarer Energien nicht mehr über die EEG-Umlage, sondern aus Mitteln des Bundeshaushalts.
Hierfür wird jährlich im Voraus der Finanzierungsbedarf nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) bestimmt. Die Finanzierung deckt die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber nach Anlage 1 des EnFG.
Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen gemäß § 51 Abs. 1 EnFG den EEG-Finanzierungsbedarf 2025 bis zum 25. Oktober 2024 auf ihrer gemeinsamen Internetseite.
Der EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2025 beträgt ohne Berücksichtigung des anzusetzenden Kontostands 17,030 Mrd. Euro.
Der EEG-Kontostand zum 31.12.2024 wurde auf 0,500 Mrd. € prognostiziert.
Das Konzept für das Prognoseverfahren und die Grundlagen für die Berechnung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2025 finden Sie hier als Downloads:
Bis 2022 finanzierte die EEG-Umlage den Ausbau Erneuerbarer Energien, seit 2023 läuft die Förderung über den Bundeshaushalt. Hier erfahren Sie mehr zu den jeweiligen Finanzierungbedarfen.