Neuregelung des EEG-Finanzierungsbedarfs ab 2023
Schon im Juli 2022 war die EEG-Umlage zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Null gesenkt worden.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die EEG-Umlage gesetzlich ganz weggefallen. Die Förderung Erneuerbarer Energien ist nun Teil des Bundeshaushalts.
Jährlich zum 25. Oktober veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber den EEG-Finanzierungsbedarf für das folgende Kalenderjahr. Er wird nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermittelt.