EEG-Finanzierung

Neuregelung des EEG-Finanzierungsbedarfs ab 2023 

Schon im Juli 2022 war die EEG-Umlage zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Null gesenkt worden. 

Seit dem 1. Januar 2023 ist die EEG-Umlage gesetzlich ganz weggefallen. Die Förderung Erneuerbarer Energien ist nun Teil des Bundeshaushalts. 

Jährlich zum 25. Oktober veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber den EEG-Finanzierungsbedarf für das folgende Kalenderjahr. Er wird nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermittelt.