Hinweis zur Abwicklung von Korrekturen für Abrechnungsjahre 2022 und früher der EEG-Letztverbrauchsmengen
Die ÜNB beabsichtigen Korrekturen der EEG-Umlage der Leistungsjahre 2022 und früher ab dem Jahr 2023 einmal jährlich vorzunehmen. Dabei sollen die bisher etablierten Prozesse und Rahmenbedingungen weiterhin angewendet werden.
Wesentliche Abwicklungsschritte:
1) Melde- und ggf. Testierungsfrist ist der 31. Mai für die Abwicklung des vorhergehenden Kalenderjahres (Beispiel: zum 31. Mai 2024 sind die Korrekturen zu melden, die im Kalenderjahr 2023 bekannt geworden sind.)
2) Testierungspflichtig sind abrechnungsrelevante Deltamengen ab +/- 2.000.000 kWh pro EEG-Leistungsjahr * Sobald eine Korrektur die Testierungspflicht auslöst, sind auch evtl. übrige Deltamengen anderer EEG-Leistungsjahre in der Jahresmeldung zu testieren.
Beispiel: folgende Korrekturen (Deltamengen) finden im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung 2023 als nachträgliche Korrekturen der Leistungsjahre 2022, 2021 sowie ggf. vorher statt: