Tools zur Berechnung der reduzierten Umlagen

EEG-Umlage (gültig für Leistungsjahre bis einschl. 2022)

Zur Ermittlung und als Nachweis der Verringerung der EEG-Umlage für Strom, welcher in einem Stromspeicher nach den Vorgaben des § 61l Abs. 1 EEG 2021 verbraucht wird, stellen die Übertragungsnetzbetreiber nachfolgend ein Berechnungstool zum Download zur Verfügung.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Umlageverringerung ist das ausgefüllte Tool spätestens zur Jahresmeldung durch alle anspruchsberechtigten Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Letztverbraucher und Eigenversorger zusätzlich zu den sonstigen Meldepflichten gem. § 74 und § 74a EEG 2021 beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber vorzulegen. Die Übertragungsnetzbetreiber behalten sich vor, das Tool in bestimmten Fällen auch unterjährig anzufordern. Die Übertragungsnetzbetreiber befürworten die Verwendung des Tools auch bei einer Abrechnung der Umlageverringerung gegenüber dem Netzbetreiber.

Weitere Einzelheiten können dem ebenfalls bereitgestellten Erläuterungsdokument entnommen werden.

Umlagen nach EnFG und StromNEV/BK8-24-001-A

Die Saldierungsbeträge zur Verringerung der KWKG und Offshore-Netzumlagen können für folgende Sachverhalte nachgewiesen werden:

  • Strom, der in einem Stromspeicher nach den Vorgaben der §§ 21 Abs. 1, 2 u. 4 EnFG verbraucht wird
  • Strom, der in einem bidirektionalen Ladepunkt nach den Vorgaben des § 21 Abs. 3 EnFG verbraucht wird
  • Strom, der zur Erzeugung von Speichergas nach den Vorgaben des § 21 Abs. 5 EnFG verbraucht wird

Die Saldierungsbeträge zur Verringerung der §19 StromNEV-Umlage/ des Aufschlags für besondere Netznutzung können für folgende Sachverhalte nachgewiesen werden:

  • Strom, der in einem Stromspeicher nach den Vorgaben der § 19 Abs. 2 S. 16 StromNEV i.V.m. §§ 21 Abs. 1, 2 u. 4 EnFG verbraucht wird
  • Strom, der in einem bidirektionalen Ladepunkt nach den Vorgaben des § 19 Abs. 2 S. 16 StromNEV i.V.m. § 21 Abs. 3 EnFG verbraucht wird
  • Strom, der zur Erzeugung von Speichergas nach den Vorgaben des § 19 Abs. 2 S. 16 StromNEV i.V.m. § 21 Abs. 5 EnFG verbraucht wird

Zur Ermittlung und als Nachweis der Verringerung der Umlagen für die oben genannten Fälle, stellen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) nachfolgend Berechnungstools zum Download zur Verfügung.

Die Tools dienen als Hilfestellung zur Abwicklung und zur korrekten Abrechnung der Umlagen. Weitere Einzelheiten können dem Erläuterungsblatt in der jeweiligen Excel-Datei entnommen werden.

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