Abrechnung der KWKG- und Offshore-Netzumlage an Abnahmestellen, für die für das Jahr 2023 eine Begrenzung nach §§ 63-68 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wurde, der Antrag aber bisher nicht genehmigt oder abgelehnt wurde.
Die Abrechnung der EEG-, KWKG- sowie der Offshore-Netzumlage an Abnahmestellen, für die nach §§ 63-68 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung ein Antrag auf Begrenzung der Umlagen durch den Letztverbraucher beim BAFA gestellt wurde, erfolgte bis zum Jahr 2022 in der Regel durch den Übertragungsnetzbetreiber. Die bisherige Regelung wird ab dem Jahr 2024 analog ins Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) übernommen. Für das Jahr 2023 sieht § 67 Abs. 1 EnFG zwar eine Übergangsregelung vor, allerdings fehlt in dieser der Zusatz, dass diese Übergangsregelung auch für die beantragten, aber bisher nicht genehmigten oder abgelehnten Anträge gelten soll.
Um diese Regelungslücke zu schließen, haben sich die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam mit der Bundesnetzagentur abgestimmt. Demnach soll die Abwicklung auch für das Jahr 2023 so vorgenommen werden, wie sie bereits in der Vergangenheit erfolgt ist.
KWKG Vergütungskategorien
Die KWKG-Vergütungskategorientabelle ist eine Liste, die alle verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten von Kriterien enthält, die für die Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen gemäß dem aktuellen KWKG relevant sind. Diese Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, zum Beispiel wenn es Änderungen im Gesetz gibt oder neue Bestimmungen entsprechend der gesetzlichen Verordnungsermächtigungen erlassen werden. Die Bezeichnungen in der KWKG-Vergütungskategorientabelle dienen auch als Grundlage für die Meldungsverpflichtungen, die Verteilnetzbetreiber regelmäßig gegenüber den Übertragungsnetzbetreiber erfüllen müssen.
Die jeweils aktuelle KWKG-Vergütungskategorientabelle mit möglichen Vergütungskombinationen sowie entsprechende Erläuterungen finden Sie nachstehend als Excel-Datei.