Baukostenzuschuss

Unter dem Begriff Baukostenzuschuss (BKZ) werden einmalige Zahlungen für den Ausbau (Erstellung und / oder Verstärkung) des vorgelagerten Netzes bei Herstellung oder Verstärkung eines Netzanschlusses verstanden. Sie werden vom Netzbetreiber erhoben. Der BKZ ist vom Anschlussnehmer zu entrichten. Der BKZ ist nicht verbrauchsabhängig, sondern leistungsabhängig. Baukostenzuschüsse werden ausschließlich für lastseitigen Verbrauch erhoben, d.h. für Bezug aus dem Netz. Die Art der angeschlossenen Last ist bei der Erhebung des BKZ unbeachtlich. Abzustellen ist auf den Leistungsbezug an sich. Dies gilt auch für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen untereinander.

Übertragungsnetzbetreiber können bei der Ermittlung der BKZ der Höhe nach Differenzierungen vornehmen. Eine wirkungsbezogene Differenzierung ist auf Basis konkreter Berechnungen sowie der zugrunde zu legenden Annahmen transparent darzulegen. Eine Differenzierung kann etwa dann erfolgen, wenn sich die Ansiedlung eines Verbrauchers – bspw. einer Fabrik, eines Elektrolyseurs oder eines Stromspeichers – aus Perspektive des Netzes an einem bestimmten Standort weniger oder keine Zusatzkosten verursacht. Gleichzeitig könnte ein geringerer Baukostenzuschuss Großverbraucher anreizen, einen Standort mit ausreichendem oder gar Überangebot mit Strom auszuwählen.

Weitere Informationen der Bundesnetzagentur sowie das im November 2024 veröffentlichte Positionspapier der BNetzA zur Erhebung von Baukostenzuschüssen finden Sie hier: 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK08/BK8_06_Netzentgelte/70_BKZ/BK8_BKZ.html

Es folgen Informationen der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW zur Berechnung des Baukostenzuschusses:

Berechnung des Baukostenzuschusses 

Auf Grundlage des aktualisierten Positionspapiers der Bundesnetzagentur vom 20.11.20241 sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung dazu angehalten, eine wirkungsbezogene Differenzierung des Baukostenzuschusses auf Basis einer spezifischen Berechnung darzulegen und den sich ergebenden Baukostenzuschuss sowie die Regionalisierungfaktoren zu veröffentlichen. Dabei ist die Erhebung des Baukostenzuschusses gem. Positionspapier unbeachtlich der Art der angeschlossenen Last und gilt auch für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen untereinander. 

Preisblätter:

Der Baukostenzuschuss für das Folgejahr berechnet sich nach der folgenden Formel: 

Der Leistungspreis bezieht sich auf die angefragte Netzebene und bildet den Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre ab, wobei Leistungen mit einer Betriebsstundenzahl von mehr als 2.500 Betriebsstunden pro Jahr berücksichtigt werden. Im Fall von unterschiedlichen ÜNB-Entgelten wird zunächst der arithmetische Mittelwert der Leistungsentgelte gebildet, aus diesem dann der Durchschnitt über die vier vergangenen Jahre und das aktuelle Jahr.3

Die für die Berechnung etwaiger Baukostenzuschüsse anzusetzenden durchschnittlichen Leistungspreise entnehmen Sie bitte den veröffentlichten Preisblättern der ÜNB.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK08/BK8_06_Netzentgelte/70_BKZ/BK8_BKZ.html

Formel in Anlehnung an Positionspapier der BNetzA

Aufgrund der Vereinheitlichung der Entgelte der Übertragungsnetzbetreiber kommt für diese erst ab dem Jahr 2023 ein einheitlicher Leistungspreis zur Anwendung. Für den Zeitraum der Vergangenheit, indem diese noch nicht vereinheitlicht waren, kann ein arithmetisches Mittel aus den Leistungspreisen der vier ÜNB eines Kalenderjahres gebildet und einbezogen werden. Die Preisblätter der 4 ÜNB sind auf den jeweiligen ÜNB-Internetseiten veröffentlicht.

Übersicht Regionalisierungsfaktoren (Stand: 12/2024)

Eine Liste der Umspannanlagen sowie der dazugehörigen Regionalisierungsfaktoren finden Sie unter folgendem Link: 

Umspannanlagen mit Regionalisierungsfaktoren

Vorgehen der ÜNB:

  • Szenarioanalyse: Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen auf Basis einer bestehenden Analyse (Zeithorizont t+3 bis t+5) die Auswirkungen des Anschlusses bzw. der Netznutzung durch eine zusätzliche Last.
  • Bewertungskriterien: Auf Basis repräsentativer Netznutzungsfälle bewerten die Übertagungsnetzbetreiber die Veränderung des Engpassmanagementvolumens durch die zusätzliche Last.
  • Netzdienliche Abstufung: Der netzdienliche Baukostenzuschuss richtet sich nach der Veränderung des Engpassmanagementvolumens und wird in fünf Abstufungen eingeteilt. Die Abstufung erfolgt nach der Veränderung des Engpassmanagementvolumens der jeweiligen Netzknoten.

Wiederholungsintervall:

Die Berechnung und die zugrunde liegenden Daten werden mindestens alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert, um zwischenzeitliche Änderungen zu berücksichtigen.

Grundsätzlicher Hinweis:

Unabhängig von dem Baukostenzuschuss müssen die eigenen Netzanschlusskosten von der Anlage bis zum nächsten geeigneten Netzverknüpfungspunkt (Netzanschlusskostenbeiträge) weiterhin vom Anschlussnehmer weiterhin getragen werden. Dies gilt auch für Verteilnetzbetreiber. 


Weitere Informationen zum Netzanschlussprozess können Sie den individuellen Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber entnehmen: