Unter dem Begriff Baukostenzuschuss (BKZ) werden einmalige Zahlungen für den Ausbau (Erstellung und / oder Verstärkung) des vorgelagerten Netzes bei Herstellung oder Verstärkung eines Netzanschlusses verstanden. Sie werden vom Netzbetreiber erhoben. Der BKZ ist vom Anschlussnehmer zu entrichten. Der BKZ ist nicht verbrauchsabhängig, sondern leistungsabhängig. Baukostenzuschüsse werden ausschließlich für lastseitigen Verbrauch erhoben, d.h. für Bezug aus dem Netz. Die Art der angeschlossenen Last ist bei der Erhebung des BKZ unbeachtlich. Abzustellen ist auf den Leistungsbezug an sich. Dies gilt auch für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen untereinander.
Übertragungsnetzbetreiber können bei der Ermittlung der BKZ der Höhe nach Differenzierungen vornehmen. Eine wirkungsbezogene Differenzierung ist auf Basis konkreter Berechnungen sowie der zugrunde zu legenden Annahmen transparent darzulegen. Eine Differenzierung kann etwa dann erfolgen, wenn sich die Ansiedlung eines Verbrauchers – bspw. einer Fabrik, eines Elektrolyseurs oder eines Stromspeichers – aus Perspektive des Netzes an einem bestimmten Standort weniger oder keine Zusatzkosten verursacht. Gleichzeitig könnte ein geringerer Baukostenzuschuss Großverbraucher anreizen, einen Standort mit ausreichendem oder gar Überangebot mit Strom auszuwählen.
Weitere Informationen der Bundesnetzagentur sowie das im November 2024 veröffentlichte Positionspapier der BNetzA zur Erhebung von Baukostenzuschüssen finden Sie hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK08/BK8_06_Netzentgelte/70_BKZ/BK8_BKZ.html
Es folgen Informationen der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW zur Berechnung des Baukostenzuschusses:
Berechnung des Baukostenzuschusses
Auf Grundlage des aktualisierten Positionspapiers der Bundesnetzagentur vom 20.11.20241 sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung dazu angehalten, eine wirkungsbezogene Differenzierung des Baukostenzuschusses auf Basis einer spezifischen Berechnung darzulegen und den sich ergebenden Baukostenzuschuss sowie die Regionalisierungfaktoren zu veröffentlichen. Dabei ist die Erhebung des Baukostenzuschusses gem. Positionspapier unbeachtlich der Art der angeschlossenen Last und gilt auch für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen untereinander.
Preisblätter:
Der Baukostenzuschuss für das Folgejahr berechnet sich nach der folgenden Formel: